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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Fa. Georg Maluck
1.Gültigkeitsbereich:
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Warenlieferungen sowie Reparatur- und Dienstleistungen der Firma Georg Maluck, die sowohl im Auftrag gewerblicher Kunden durchgeführt werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur gültig, wenn sie von beiden Vertragspartnern durch Unterschrift anerkannt worden sind.
2.Auftragsabwicklung:
Die Angebote unserer Firma sind freibleibend, die Kostenvoranschläge unverbindlich. Bestellungen können telefonisch, per Fax oder perE-Mail bei der Firma Maluck getätigt werden. Aufträge gelten als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder die Lieferung bzw. Dienstleistung ausgeführt haben und diese schriftlich bestätigtwurde (Lieferschein). Erfolgt kein Widerspruch, erkennt der Kunde unsere Geschäftbedingungen im vollen Umfang an.
3.Lieferung und Lieferfristen:
Lieferungen und Dienstleistungen bedürfen grundsätzlich der Bestätigung in Schriftform. Die angegebenen Lieferfristen und Leistungszeiträume stellen lediglich eine Orientierung dar. Lieferfristüberschreitungen von mehr als 90 Tagen berechtigen den Besteller zur Setzung einer 30-tägigen Nachfrist. Diese Fristsetzung muss in schriftlicher Form per Einschreibebrief eingereicht werden. Nach erfolglosem Verstreichen dieser Nachfrist ist der Kunde/Besteller berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Lässt sich die Lieferfrist aufgrund von Betriebsstörungen jeglicher Art (z.B. Naturkatastrophen, höhere Gewalt, Arbeitskampf, Energiemangel) bei uns oder bei unseren Lieferanten nicht einhalten, verlängert sie sich um die Dauer der Behinderung. Sollten diese Lieferbehinderungen sechs Monate nach der vereinbarten Lieferfrist noch anhalten, sind beide Seiten berechtigt,vom Vertrag zurückzutreten. Jegliche Schadensansprüche des Bestellers aufgrund der Lieferzeitüberschreitung sind ausgeschlossen.
4. Zahlungen
Zahlungen sind spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Vereinbarte Abweichungen von diesem Zahlungsziel werden eindeutig in der Rechnung ausgewiesen. Erhaltene Schecks und Wechsel gelten erst nach ordnungsgemäßer Einlösung als Bezahlung. Im Falle des Zahlungsverzuges berechnen wir handelsübliche Zinsen zuzüglich der entstandenen Mahnkosten. Kommt der Käufer im Zusammenhang mit einem Ratenkauf mit zwei aufeinander folgenden Raten in Zahlungsverzug, so wird der gesamte – noch offene – Betrag sofort fällig.
5. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Bezahlung der vonuns gelieferten Ware behalten wir uns das uneingeschränkte Eigentumsrecht vor. Für den Fall des Zahlungsverzuges, derZahlungseinstellung oder der Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens des Käufers sind wir unwiderruflich dazu berechtigt, die Vorbehaltsware sofort abzuholen und uneingeschränkt darüber zu verfügen. Der Käufer gewährt uns in diesem Zusammenhang ungehinderten Zugang zu seinen Betriebs- und Lagerräumen.
6. Gewährleistung:
Für die von uns gelieferten Neugerätebzw. fabrikneuen Materialien übernehmen wir im Rahmen der Gewährleistung des jeweiligen Herstellers die Gewähr für die Qualität und Funktionalität des Produktes. In der Regel beträgt diese Gewährleistungsfrist auf Neugeräte 12 Monate und auf Ersatzteile 6 Monate ab Lieferdatum. Die Firma Maluck verpflichtet sich innerhalb der Gewährleistungszeit schriftlich angezeigte Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Dabei liegt es in unserem Ermessen, ob wir die gelieferte Ware nachbessern oder Ersatzware liefern. Von der Gewährleistung ausgeschlossensind unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, unerhebliche Beeinträchtigungen der Funktion, ein natürlicher Verschleiß bzw. die gebrauchsbedingte Abnutzung der Ware. Ebenso können wir keine Gewährleistung übernehmen für Schäden, die durch fehlerhafte und/oder nachlässige Behandlung oder durch unsachgemäße Beanspruchung entstanden sind, wenn Betriebsvorschriften missachtet wurden, Schäden durch chemische oder elektrolytische Einflüsse entstanden sind, sowie wenn Über-oder Unterspannungen im Stromnetz oder unvorschriftsmäßige Elektroinstallationen für den Schaden verantwortlich sind. Der Gewährleistungsanspruch erlischt,wenn der Kunde oder Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an den gelieferten Produkten vornehmen oder wenn der Kunde keine Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreift.
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