Allgemeine Geschäftsbedingungen – Fa. Georg Maluck

 

1.Gültigkeitsbereich:

 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Warenlieferungen sowie Reparatur- und

Dienstleistungen der Firma Georg Maluck, die sowohl im Auftrag gewerblicher Kunden durchgeführt werden.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur gültig, wenn sie von beiden Vertragspartnern durch Unterschrift anerkannt worden sind.

 

2.Auftragsabwicklung:

 

Die Angebote unserer Firma sind freibleibend, die Kostenvoranschläge unverbindlich.

Bestellungen können telefonisch, per Fax oder perE-Mail bei der Firma Maluck getätigt werden.

Aufträge gelten als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder die Lieferung bzw. Dienstleistung ausgeführt haben und diese schriftlich bestätigtwurde (Lieferschein).

Erfolgt kein Widerspruch, erkennt der Kunde unsere Geschäftbedingungen im vollen Umfang an.

 

3.Lieferung und Lieferfristen:

 

Lieferungen und Dienstleistungen bedürfen grundsätzlich der Bestätigung in Schriftform.

Die angegebenen Lieferfristen und Leistungszeiträume stellen lediglich eine Orientierung dar.

Lieferfristüberschreitungen von mehr als 90 Tagen berechtigen den Besteller zur Setzung einer 30-tägigen Nachfrist. Diese Fristsetzung muss in schriftlicher Form per Einschreibebrief eingereicht werden.

 Nach erfolglosem Verstreichen dieser Nachfrist ist der Kunde/Besteller berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

 Lässt sich die Lieferfrist aufgrund von Betriebsstörungen jeglicher Art (z.B. Naturkatastrophen, höhere Gewalt, Arbeitskampf, Energiemangel) bei uns oder bei unseren Lieferanten nicht einhalten, verlängert sie sich um die Dauer der Behinderung. Sollten diese Lieferbehinderungen sechs Monate nach der vereinbarten Lieferfrist noch anhalten, sind beide Seiten berechtigt,vom Vertrag zurückzutreten. Jegliche Schadensansprüche des Bestellers aufgrund der Lieferzeitüberschreitung sind ausgeschlossen.

 

 4. Zahlungen

 

Zahlungen sind spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Vereinbarte Abweichungen von diesem Zahlungsziel werden eindeutig in der Rechnung ausgewiesen. Erhaltene Schecks und Wechsel gelten erst nach ordnungsgemäßer Einlösung als Bezahlung. Im Falle des Zahlungsverzuges berechnen wir handelsübliche Zinsen zuzüglich der entstandenen Mahnkosten. Kommt der Käufer im Zusammenhang mit einem Ratenkauf mit zwei aufeinander folgenden Raten in Zahlungsverzug, so wird der gesamte – noch offene – Betrag sofort fällig.

 

 

 5. Eigentumsvorbehalt:

 

 Bis zur vollständigen Bezahlung der vonuns gelieferten Ware behalten wir uns das

 uneingeschränkte Eigentumsrecht vor.

 Für den Fall des Zahlungsverzuges, derZahlungseinstellung oder der Eröffnung eines   

 gerichtlichen Insolvenzverfahrens des Käufers sind wir unwiderruflich dazu berechtigt, die   

 Vorbehaltsware sofort abzuholen und uneingeschränkt darüber zu verfügen. Der Käufer   

 gewährt uns in diesem Zusammenhang ungehinderten Zugang zu seinen Betriebs- und  

 Lagerräumen.

 

 

 6. Gewährleistung:

 

 Für die von uns gelieferten Neugerätebzw. fabrikneuen Materialien übernehmen wir im Rahmen

 der Gewährleistung des jeweiligen Herstellers die Gewähr für die Qualität und Funktionalität des   

 Produktes. In der Regel beträgt diese Gewährleistungsfrist auf Neugeräte 12 Monate und auf   

 Ersatzteile 6 Monate ab Lieferdatum. Die Firma Maluck verpflichtet sich innerhalb der   

 Gewährleistungszeit schriftlich angezeigte Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Dabei  

 liegt  es in unserem Ermessen, ob wir die gelieferte Ware nachbessern oder Ersatzware liefern.

 Von der Gewährleistung ausgeschlossensind unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten   

 Beschaffenheit, unerhebliche Beeinträchtigungen der Funktion, ein natürlicher Verschleiß   

 bzw. die gebrauchsbedingte Abnutzung  der Ware. Ebenso können wir keine Gewährleistung   

 übernehmen für Schäden, die durch fehlerhafte und/oder nachlässige Behandlung oder durch  

 unsachgemäße Beanspruchung entstanden sind, wenn Betriebsvorschriften missachtet wurden,

 Schäden durch chemische oder elektrolytische Einflüsse entstanden sind, sowie wenn   

 Über-oder  Unterspannungen im Stromnetz oder unvorschriftsmäßige Elektroinstallationen für den

 Schaden verantwortlich sind.   

 Der Gewährleistungsanspruch erlischt,wenn der Kunde oder Dritte ohne unsere schriftliche   

 Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an den gelieferten Produkten vornehmen oder wenn   

 der Kunde keine Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreift.